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Das Deutsche und das Marokkanische Familienrecht Ausgabe Februar 2006
Herausgeber: Deutsch-Marokkanischer Freundeskreis e.V.
Der weltweite Trend zur Globalisierung erfordert in wachsendem Maße interkulturelle Kompetenz jedes Einzelnen, in politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen bis in den privaten Bereich hinein. Die Beschaffung und Auswertung von Informationen ist - auch im Zeitalter des Internets - eine zeitaufwändige und mühselige Arbeit, sie ist teilweise kaum zu bewältigen.
Die traditionelle Aufgabe des DMF e.V als Vermittler zwischen zwei Welten ist um so wichtiger je mehr aktuelles Wissen zu den verschiedensten Bereichen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens zugänglich gemacht werden muss. Das Ziel ist es nach wie vor, gegenseitiges Verständnis und größere Nähe zueinander aufzubauen.
In dem besonderen und keineswegs konfliktfreien Kontext von zwei sich begegnenden Kulturen bewegen sich vor allem die in Deutschland oder Marokko lebenden binationalen Paare, die nach deutschem oder marokkanischem Recht den Bund fürs Leben geschlossen haben. Diese gemischt-nationalen Paare sehen sich oft außerstande, manchmal auch die Behörden selbst, den Dschungel an Rechtsvorschriften bei einer Eheschließung oder auch bei einer Scheidung, ohne Hilfe zu durchdringen.
Mit Hilfe von Frau Gisela Wohlgemuth, der unser ganzer Dank gebührt, entstand die vorliegende 2. Auflage des Deutsch und Marokkanischen Familienrechts nicht zuletzt als Beitrag zu mehr Verständigung zwischen der Deutschen und der Marokkanischen Kultur.
Für die tatkräftige Unterstützung danken wir S.E. Rachad Bouhlal, Botschafter des Königreichs Marokko in Berlin, Udo Wohlgemuth, Richter am OLG Düsseldorf a.D., Youssef Alami, Öffentlichkeitsarbeit DMF, und Gudrun Piwowarski-Alami.
Autorin: Gisela Wohlgemuth Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf a.D.
Geboren in Berlin, verheiratet, ab 1965 im richterlichen Dienst, ab 1977 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, seit Jahren als Mitglied eines Senates für Familiensachen beim Oberlandesgericht (in 2. Instanz) tätig und in zunehmendem Maße auch mit Problemen der Scheidung gemischt-nationaler Ehen und der Folgeregelungen befasst (Anm. d. Red.: So im Fall einer deutsch-marokkanischen Ehe - siehe Urteile des 5. Familiensenates des OLG Düsseldorf aus 1992 - 5 UF 3/89 und 80/92). Nebenberuflich Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht sowie im standesrechtlichen Bereich der Richter (Richterbund) engagiert.
Kontaktadressen:
Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin http://www.maec.gov.ma/berlin Niederwallstr. 39, 10117 Berlin
Deutsch-Marokkanische Gesellschaft e.V. http://www.deutschmarokkanischegesellschaft.de c/o Emscher Lippe Energie GmbH Ebertstraße 30, 45879 Gelsenkirchen
IAF e.V. http://www.verband-binationaler.de Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt
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